Oskar-Karl-Forster-Stipendiums
für bedürftige und begabte Schülerinnen und Schüler
Bedürftige begabte Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern
können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds Beihilfen für bestimmte Zwecke erhalten. Um die Bei-
hilfe auszahlen zu können, müssen bestimmte personenbezogene Daten von der Schule erhoben und verarbeitet
werden. Die Daten werden zur Festsetzung der Beihilfenhöhe an die/den jeweils örtlich zuständige(n) Ministerialbe-
auftragte(n) und von dort an das Bayerische Landesamt für Schule zur Veranlassung der Zahlung übermittelt. Die
Staatsoberkasse Bayern ist sodann für die Zahlungsabwicklung zuständig. Für die Datenerhebung und -verarbeitung
bedarf es einer datenschutzrechtlichen Einwilligung der Erziehungsberechtigten und (ab Vollendung des 14. Lebens-
jahres) der Schülerin/des Schülers (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO).
Informationen nach Art. 13 DSGVO und Einwilligungserklärung
