Schulpsychologie
am Gymnasium Wendelstein
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Schulpsychologin stehe ich allen Personen, die am Schulleben teilhaben, beratend zur Seite:
- Schülerinnen und Schülern
- Eltern und
- Lehrkräften
Wer dieses Angebot in Anspruch nimmt, kann sich darauf verlassen, dass die schulpsychologische Beratung ...
- auf Freiwilligkeit basiert und auch jederzeit wieder beendet werden kann,
- kostenlos erfolgt,
- neutral ist und
- nach § 203 StGB der Verschwiegenheitspflicht unterliegt (ohne Ihre/Eure Zustimmung erfährt niemand etwas von unserem Gespräch).
Wann kann eine schulpsychologische Beratung hilfreich sein?
- bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten, sowie im Leistungsbereich: z.B. wenn sich die Erledigung der Hausaufgaben als schwierig gestaltet, Schüler sich nicht ausreichend konzentrieren können, oder bereits Teilleistungsstörungen bestehen (wie etwa eine Legasthenie bzw. eine Lese-Rechtschreibschwäche)
- bei schulbezogenen Ängsten: wenn Prüfungen als unüberwindbare Hürden erscheinen, Referate und Präsentationen einem Angst einjagen, oder gar der Schulbesuch kaum noch unbeschwert zu bewältigen ist
- bei schulbezogenen Problemen im Verhalten: z.B. Umgang mit Mitschülern oder aber bei Problemen in der Klasse
- in Krisensituationen oder kritischen Lebensereignissen
Was macht schulpsychologische Beratung?
Ziel der schulpsychologischen Beratung ist es, gemeinsam mit den Klienten individuelle Lösungsansätze zu finden, oder einfach ein bisschen mehr Ordnung in die unüberwindbar erscheinenden Hürden zu bringen.
Sie bietet im Erstgespräch eine umfangreiche Beratung ...
- nur für Eltern,
- nur für Schülerinnen und Schülern oder
- für Eltern zusammen mit ihren Kindern.
Anmeldung unter hum@gym-wendelstein.de
Je nach Bedarf wird die Beratung nach dem Erstgespräch ...
- vorläufig abgeschlossen,
- schließen sich weitere Gespräche mit den Eltern und/oder ihren Kindern an oder
- es wird der Kontakt zu einer passenden außerschulischen Beratungsstelle hergestellt.
Weitere Hilfen
... gibt es auf der Seite Unterstützung.
Information für die Eltern der neuen Schülerinnen und Schüler
Wenn Ihre Tochter/ Ihr Sohn bereits in der Grundschule eine Lese-Rechtschreibschwäche vom dortigen Schulpsychologen attestiert bekommen hat, muss diese bei einem Schulartwechsel erneut bescheinigt werden. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an mich, damit eine Testung durchgeführt werden kann. Wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn ein fachärztliches Gutachten für eine Legasthenie hat, bitte ich Sie, mir diese zukommen zu lassen, denn auch hier muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden, welches in einem Beratungsgespräch geschehen wird.
Melanie Humphreys, Schulpsychologin am Gymnasium Wendelstein